Erwerbsminderungsrente: Definition, Höhe, Antrag, Voraussetzungen, Steuer und Abzüge

Wenn man aus gesundheitlichen (psychisch und physisch) Gründen nicht mehr arbeiten kann und das Rentenalter noch nicht erreicht hat, kann man einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen. Diese Rente grenzt sich grundlegend von den anderen Rentenarten der gesetzlichen Rentenversicherung ab. Grundsätzlich wird vor Antritt der Erwerbsminderungsrente genau geprüft, ob Ihnen geholfen werden kann, Ihren Lebensunterhalt wieder selbst zu bestreiten.

Zum vollständigen Ratgeber über diese Rente.

Zu diesen Möglichkeiten der Hilfe zählen:

  • Verbesserung Ihrer Erwerbstätigkeit durch medizinische und psychologische Rehabilitation (zum Beispiel in einer Klinik). Das bedeutet, dass die Reha vor der Erwerbsminderungsrente kommt.
  • Maßnahmen zur beruflichen Rehabilitation, damit Sie es schaffen, sich beruflich neu orientieren zu können (neuer Beruf mit besseren Bedingungen)
  • trift beides nicht zu, prüft die gesetzliche Rentenversicherung, inwieweit ihre Erwerbsminderung gilt und wie viel oder ob Sie noch arbeiten können

Voraussetzungen der Erwerbsminderungsrente

Um einen Anspruch auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente zu erhalten, müssen Sie mindestens fünf Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung in der DRV versichert sein (allgemeine Wartezeit) und in dieser Zeit müssen mindestens 3 Jahre Pflichtbeiträge an die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt werden. Unterbrechungen sind zulässig, solange Sie im Zeitraum von fünf Jahren insgesamt drei Jahre eingezahlt haben. Haben Sie in der Zeit Kindergeld oder Arbeitslosengeld erhalten oder Sie haben zusätzliche Kindererziehungszeit oder Pflegezeiten gehabt, wird das auch für die Wartezeiten anerkannt.

Eine weitere Voraussetzung ist natürlich, dass die 3 oben beschriebenen Hilfen, eine Erwerbstätigkeit wieder aufzunehmen, nicht anschlagen - und es ist bei Ihnen nicht mehr als 6 Stunden Arbeit am Tag möglich.

Als erwerbsgemindert gelten auch Menschen, die:

  • in einer beschützenden Einrichtung beschäftigt sind
  • wegen Art und Schwere Ihrer (körperlich, geistigen oder seelischen) Behinderung nicht auf dem freien Arbeitsmarkt tätig sein können
  • in einer Werkstatt für behinderte Menschen arbeitet

Ihr Antrag auf Erwerbsminderungsrente

Wenn Sie nun alle Voraussetzungen erfüllen, können Sie Ihre Erwerbsminderungsrente bei der deutschen Rentenversicherung beantragen. Bitte beachten Sie, dass Ihnen erst 7 Monate nach Eintritt in die Erwerbsminderung die Erwerbsminderungsrente auf Zeit ausgezahlt wird. Das liegt unter anderem daran, dass der Antrag noch geprüft werden muss. Davor haben Sie jedoch Anspruch auf Krankengeld, sofern Sie bei der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind.

Welche Unterlagen Sie benötigen, um einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen finden Sie hier auf der Homepage der deutschen Rentenversicherung. Für die Unterlagen benötigen Sie unter anderem eine Auflistung Ihrer Krankenhaus- bzw. Reha-Aufenthalte, Name und Anschrift Ihrer Behandelnden Ärzte und eine chronologische Auflistung Ihrer bisherigen Beschäftigungsverhältnisse. Nachdem Sie den Antrag abgeschickt haben, wird die deutsche Rentenversicherung mithilfe von Gutachtern prüfen, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen und ob und wie viel Sie noch arbeiten können.

Höhe und Berechnung der Erwerbsminderungsrente

Die Höhe der entsprechenden Erwerbsminderungsrente hängt von verschiedenen Faktoren ab. Die Höhe der Erwerbsminderungsrente reicht unabhängig von Steuer nur selten, um den Lebensunterhalt auf eine würdige Art und Weise zu bestreiten. Häufig liegt die Höhe der Erwerbsminderungsrente unter einem drittel des letzten Brutto-Gehalts. An dieser Stelle werden viele Menschen mit existenziellen Einkommensverluten konfrontiert, weshalb viele Menschen vor der Erwerbsminderungsrente eine private Rentenversicherung abschließen oder nebenberuflich aktiv werden.

Ausschlaggebend für die Höhe der persönlichen Erwerbsminderungsrente ist die Anzahl der Versicherungsjahre und die Anzahl Ihrer Rentenpunkte. Zudem spielt eine sehr große Rolle, ob Sie volle Erwerbs­minderungs­rente oder eine halbe Erwerbs­minderungs­rente bekommen. Stellen die Gutachter der gesetzlichen Rentenversicherung fest, dass Sie weniger als 3 Stunden in jeglichen Berufen arbeiten können, haben Sie vollen Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente. Werden Sie in die Kategorie Menschen eingestuft, die 3 bis 6 Stunden pro Tag arbeiten können, erhalten Sie halbe Erwerbsminderungsrente, sofern die Arbeitsmarktsituation es zulässt, dass Sie einen Job finden.

Ab dem 27. Lebensjahr erhält jeder gesetzlich Versicherte jährlich eine Renteninformation, in der auch die Höhe der Erwerbsminderungsrente aufgeführt ist. Zudem wird Ihnen auf der Webseite der deutschen Rentenversicherung verständlich erklärt, wie Sie die Höhe der Erwerbsminderungsrente mithilfe einer speziellen Formel berechnen können.

Auch das jeweilige Geburtsdatum ist entscheidend für die Höhe Ihrer Erwerbsminderungsrente. Menschen, die vor dem 2. Januar 1961 geboren sind und in Ihrem aktuellen Beruf nicht mehr arbeiten können, haben Anspruch auf die Rente - komplett ohne Berufsschutz, wie es früher der Fall war.

Haben Erwerbsminderungsrenter Anspruch auf die Grundrente? Grundsätzlich müssen Erwerbsminderungsrentner die 35 Jahre Grundrentenzeiten nachweisen. Meistens können Erwerbsminderungsrentner die Grundrente nicht beziehen können.

Erwerbsminderungsrente und Grundsicherung

Wenn die Erwerbsminderungsrente nicht ausreicht, um über die Runden zu kommen, und Sie aus gesundheitlichen Gründen absolut nicht arbeiten können, sollten Sie prüfen, ob Ihnen eine gesetzliche Grundsicherung zusteht. Dies ist meistens der Fall.

Berufsunfähigkeitsversicherung und Erwerbsminderungsrente

Gerade weil die Erwerbsminderungsrente oft nicht zum Leben ausreicht, schließen viele Menschen eine Berufsunfähigkeitsversicherung ab. Diese zahlt meist schon, wenn Sie 50% Ihrer Berufsfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen verlieren.

Die Höhe der monatlichen Rente durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung können Sie vor Abschluss dieser Versicherung selbst bestimmen. In der Regel ist sie deutlich höher als die Erwerbsminderungsrente und reicht locker aus, um den Lebensunterhalt zu bestreiten. Außerdem springt die Berufs­un­fähig­keits­versicherung finanziell bereits ein, sobald Sie in Ihrem Beruf nicht mehr arbeiten können.

Erwerbsminderungsrente abgelehnt

Die Praxis zeigt, dass über 40 Prozent der Anträge auf Erwerbsminderungsrente abgelehnt werden. Um finanziellen Mehraufwand beim Einreichen von Widerspruch zu vermeiden, kann man eine Rechtsschutzversicherung abschließen oder eine Mitgliedschaft in einem Sozialverband in Erwägung ziehen, zum Beispiel beim größten Sozialverband VdK.

Erwerbsminderungsrente Abzüge

Wie bei allen Renten der gesetzlichen Rentenversicherung, fallen auch bei der Erwerbs­minderungs­rente Abschläge an, wenn Sie vorzeitig eine Rente beziehen. Aktuell wird Ihnen jeden Monat, der Ihnen zum offiziellen Renteneintritt fehlt, die Erwerbsminderungsrente um 0,3 Prozent gekürzt. Die maximale Kürzung liegt allerdings bei 10,8 Prozent. Sie können also nicht mehr als 10,8% Abzüge auf Zeit am Marketpeak verlieren.

ÜBER DEN AUTOR

Autor

Sascha Hönisch

Sascha Hönisch ist Blogger, Unternehmer und Experte für Online-Marketing. Er hat Multimedia Marketing studiert und bereits zahlreiche Projekte aufgebaut, in denen er sein Wissen unter Beweis gestellt und tausende Email Kontakte gesammelt hat. In diesem Blog erfährst du mehr über seine Expertise. Weiterhin kannst du hier klicken und erfahren, wie auch du hunderte bis tausende Euros von zu Hause verdienen kannst.

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